1 Vertragsgegenstand (1) Die nachfolgenden AGB`s sind Grundlage für die Anbahnung und den Abschluss von Verträgen mit dem Unternehmen Roy Dienstleistung für Technische Betriebswirtschaft und Ihnen (nachfolgend kurz „Kunde“), über die Leistungen von Beratungen und Dienstleistungen in der Technischen Betriebswirtschaft (nachfolgend kurz „Leistungen“). Diese AGB´s gelten auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. (2) Der Umfang der Leistung und deren Vergütung werden in dem jeweiligen Angebot bzw. bei Vertragsabschluß festgelegt. Soweit in dem Angebot / Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes aufgeführt wird, wird keine Erfolgsverantwortung übernommen. Diese trägt der Kunde. Wir verpflichten uns jedoch, die Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung zu erbringen.
2 Bindungsfrist /Fristsetzung (1) Das Unternehmen ist 14 Tage an Angebote gebunden. (2) Wenn es gesetzlich erforderlich ist, dem Unternehmen oder dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, beträgt diese mindestens 14 Tage.
3 Mitarbeiter (1) Die Leistungserbringung wird von der Unternehmung erbracht. Sollte die Unternehmung dennoch auf Kooperationspartner zurückgreifen, um einen Vertrag erfüllen zu können, erklärt sich der Kunde damit automatisch einverstanden. (2) Der Kunde hat dem Unternehmen und eventuellen Kooperationspartnern kein Weisungsrecht.
4 Mitwirkungspflichten (1) Soweit es für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, wird der Kunde dem Unternehmen alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und ggf. auch Gegenstände überlassen und die erforderlichen Voraussetzungen schaffen um die Leistung erbringen zu können. (2) Soweit die Leistung in den kundeneigenen Betriebsräumen statt findet, stellt der Kunde kostenfrei einen entsprechenden und ausreichenden Platz zur Verfügung und gewährt Zugang zu den erforderlichen Betriebseinrichtungen. (3) Ist die Leistungserbringung von der Mitwirkungspflicht des Kunden abhängig, wird bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht keine Verantwortung für entstehende Verzögerungen oder andere Schäden übernommen. Ebenfalls wird bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht der sachliche, sowie zeitliche Mehraufwand und eventuelle, dem Unternehmen Roy Dienstleistung für Technische Betriebswirtschaft, entstandene Schäden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5 Rücktrittsrecht (1) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Leistung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar macht.
6 Stornierung (1) Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn fallen keine Stornogebühren an. (2) Stornogebühren: Stornierung 3 Wochen vor Leistungsbeginn = 15% vom Auftragswert, Stornierung 2 Wochen vor Leistungsbeginn = 30% vom Auftragswert, Stornierung 1 Woche vor Leistungsbeginn = 60% vom Auftragswert, bei Stornierung 1 Tag vor Leistungsbeginn oder am Tag der Leistungserbringung wird der volle Auftragswert zu 100% fällig.
7 Umsatzsteuer / Zuschläge für Nacht- und Sonn- und Feiertagsarbeiten (1) Grundlage für die Vergütung der Leistung ist das jeweilige Angebot. Soweit im Angebot nicht bereits auf die Umsatzsteuer hingewiesen wird, ist der Vergütung im Angebot die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. (2) Die vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze erhöhen sich um 50 %, wenn die Leistung auf Wunsch des Kunden an Samstagen, Brückentagen oder in der Zeit von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr erbracht werden soll; sie erhöhen sich um 100 %, wenn die Leistung auf Wunsch des Kunden an einem Sonn- oder Feiertag erbracht wird.
8 Zahlungsverzug / Aufrechnung und Zurückbehaltung (1) Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist das Unternehmen Roy Dienstleistung für Technische Betriebswirtschaft – unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Leistungen Vorauszahlung zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Die Pflicht zur Leistungserbringung ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der sich im Verzug befindende Kunde ist verpflichtet, alle angemessenen Mahn-, Inkasso- und Auskunftskosten zu ersetzen. (2) Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9 Haftungsbegrenzung (1) Die Haftung der Unternehmung für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die unabhängig von einem fahrlässigen Verhalten zu vertreten haben, oder um Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit, des Lebens oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
10 Datenschutz (1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, einschließlich der personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter für die Vertragserfüllung der Leistung unterliegen. Diese Daten werden ausschließlich zur Auftragserfüllung, ggf. auch von Kooperationspartnern, genutzt.
11 Copyright (1) Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken / Bilder und die Beiträge - sprich der gesamte Inhalt dieser Homepage ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
12 Sonstiges (1) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
13 Salvatorische Klausel / Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein und / oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen nicht. Das Einzelunternehmen Roy Dienstleistung für Technische Betriebswirtschaft und der Kunde sind dann verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (2) Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen findet das materielle deutsche Recht Anwendung. (3) Für Verweise auf andere Internetseiten, sowie die Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Veröffentlichungen wird keine Haftung übernommen (4) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Geislingen an der Steige, soweit das Gesetz nicht einen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.